Ernährungstherapie

Ernährungstherapie mit medizinischer Indikation nach § 43 SGB V

Diese Therapieform erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Ernährungstherapie und medizinische Therapie unterstützen gemeinsam den Heilungsprozess.

Ziel der Ernährungstherapie ist es, Krankheitssymptome zu lindern und Folgeschäden zu vermeiden. Bewusstes Essen und Trinken kann zudem in vielen Fällen helfen, die Medikamentendosis abzusenken oder ganz auf Medikamente zu verzichten.

Kostenerstattung durch Krankenkasse bis zu 100%

Wann kommt eine individuelle Ernährungstherapie in Frage?

Erkrankungen des Stoffwechsels


  • Diabetes
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Fettleber, Leberzirrhose
  • Bluthochdruck, Metabolisches Syndrom
  • Gicht / erhöhte Harnsäurewerte
  • Osteoporose

Gewichtsprobleme


  • Übergewicht / Adipositas (BMI über 30)
  • vor und nach bariatrischen Operationen
  • Untergewicht, Mangelernährung

Andere Erkrankungen


  • Rheuma, Arthrose
  • Psoriasis
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Krebs

Erkrankungen der Verdauungsorgane


  • Sodbrennen, Reflux-Ösophagitis
  • Gastritis
  • Reizdarmsyndrom, Divertikulose
  • Nierenerkrankungen

Nahrungsmittelallergien oder -unverträglichkeiten


  • Lebensmittelallergien
  • Pollenassoziierte Nahrungsmittelallergien
  • Fruktosemalabsorption
  • Laktose-, Sorbit-, Histaminintoleranz
  • Neurodermitis

Krankenkassenzuschuss beantragen, aber wie?

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Ernährungstherapie Astrid Schilling

Kostenerstattung durch Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die ernährungstherapeutische Beratung in der Regel bis zu 100%. Üblicherweise werden ein einstündiges Erstgespräch und bis zu vier Folgegespräche (30-60 Minuten) bezuschusst.

Nehmen Sie Kontakt auf

Ich berate Sie dazu gern telefonisch oder per E-Mail und erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.