Ernährungsberatung
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V (Prävention)
Sie sind gesund und leiden nicht unter einer ärztlich diagnostizierten ernährungsbedingten Erkrankung. Dennoch wünschen Sie sich Unterstützung bei einer ausgewogenen Ernährung. Der Genuss und die Freude am Essen sind Ihnen wichtig.
In diesem Fall spricht man von Prävention oder Ernährungsberatung. Die Ernährung hat einen großen Stellenwert in Bezug auf Lebensqualität, Fitness, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden.
Bonuspunkte oder Teilerstattung durch Krankenkasse möglich